Krankenhauswahl

Krankenhauswahl

Die Wahl des Krankenhauses ist für den Patienten im Grunde keine Wahl. Das geeignete Zielkrankenhaus definiert sich nämlich aufgrund von Bestimmungen von selbst.

Der Rettungsdienst hat grundsätzlich die Aufgabe, den Patienten gemäß der Diagnose in das nächst geeignete Krankenhaus zu transportieren. Das ist darin begründet, dass der eingesetzte Rettungswagen und das eingesetzte Notarzteinsatzfahrzeug möglichst schnell wieder für andere Notfälle in seinem Wirkungsbereich einsatzbereit sein müssen.

Dabei ist es nicht zum Nachteil des Patienten, dass die Rettungsmittel wieder schnell einsatzbereit sein müssen. Diese sind nämlich verpflichtet in das nächst geeignete Krankenhaus zu fahren. Liegt beim Patienten also eine Diagnose vor, die einen Transport in weiter entferntes Krankenhaus notwendig macht, dann wird der Patient dorthin transportiert.

Hinzu kommt noch die Komponente eines garantierten freien Bettes in einem geeigneten Klinikum. Diese Abklärung liegt in der Verantwortung der Rettungsleitstelle. Der Rettungsdienst vor Ort übermittelt der Rettungsleitstelle die Diagnose des Patienten und die notwendige Fachabteilung in einem Krankenhaus, die für die Diagnose geeignet ist. Mit diesen Angaben sucht die Rettungsleitstelle das nächst geeignete Klinikum und teilt das Ergebnis dem Rettungsdienst mit. Der Transport folgt dann gemäß der Zielkrankhausermittlung durch die Rettungsleitstelle.

Somit darf jeder Notfallpatient davon ausgehen sowohl schnellst möglich Hilfe zu bekommen als auch immer in ein geeignetes Krankenhaus transportiert zu werden.