Grundlagen

Grundlagen

Das Großschadensereignis ist rechtlich dem Rettungsdienst und somit der Notfallrettung zugeordnet ist, soweit nicht der Eintritt des Katastrophenfalls festgestellt wird. Entsprechend ist das Großschadensereignis Gegenstand des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG). Der § 7 NRettDG regelt die Definition des Großschadenereignisses und die entsprechenden Verantwortungen.

Jeder kommunale Träger ist für die Aufstellung qualifizierter Einheiten zur Bewältigung eines Großschadensereignissen verantwortlich. Im Landkreis Schaumburg hat die Kreisverwaltung den DRK Rettungsdienst und Krankentransport im Landkreis Schaumburg e.V. mit dem Großschadensereignis beauftragt. Dieser trägt somit die Verantwortung für die Sicherstellung definierter Einheiten.

Die Einheiten werden seit dem Jahr 2014 in einer Empfehlung des Landesausschusses Rettungsdienst definiert. In Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Gebietskörperschaft werden in verschiedenen Clustern die Art und die Anzahl der als notwendig erachteten Einsatzkomponenten empfohlen. Daraus resultiert für den Landkreis Schaumburg ein Versorgungsziel von 40 Patienten und bestimmte GSE-Komponenten zur Vorhaltung.